Einspeiser werden
Ihre Einspeiseanlage – das müssen Sie wissen
Sie möchten eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk oder einen Energiespeicher installieren? Dann sollten Sie vor der Inbetriebnahme einige wichtige Fragen klären:
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Möchte ich Strom ins Netz einspeisen oder nur selbst verbrauchen?
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Soll ich eine Vergütung für die Einspeisung erhalten?
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Welche gesetzlichen Vorgaben muss ich erfüllen, wenn ich einspeise?
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Wann ist eine Direktvermarktung erforderlich und was bedeutet das für mich?
Wann brauche ich einen Einspeisevergütungsvertrag?
Ein Vertrag ist notwendig, wenn Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen und eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG wünschen.
Für Photovoltaikanlagen gilt:
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Über einschließlich 25 kWp installierte Leistung → Einspeisevergütungsvertrag
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Anlagen kleiner als 25 kWp → Datenblatt mit den wichtigsten Angaben genügt.
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Wenn Sie keine Vergütung möchten (z. B. vollständiger Eigenverbrauch), teilen Sie uns das bitte mit.
Grundlegende Schritte vor der Installation
Installateur beauftragen
Nur zugelassene Elektrofachbetriebe dürfen die Installation und Netzanschlussanmeldung vornehmen.
Steuerungsregime festlegen
Für neue Anlagen ab einer maximalen elektrischen Leistung von 7 kWp sind technische Einrichtungen zur Fernsteuerung Pflicht.
Genehmigung vom Netzbetreiber
Vor dem Bau muss die Netzverträglichkeit geprüft und eine Zusage erteilt werden.
Anlage anmelden
Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme.
Steuerliche Behandlung klären (bei Vergütung)
Mit oder ohne Umsatzsteuer abrechnen? Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab.
Direktvermarktung – kurz erklärt
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Pflicht für neue Anlagen ab 100 kW Leistung.
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Sie verkaufen Ihren Strom nicht mehr über die feste EEG-Vergütung, sondern direkt am Strommarkt über einen so genannten Direktvermarkter.
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Als Direktvermarkter bezeichnet man einen Stromhändler, der in der Regel deutschlandweit erneuerbare Energiemengen aufkauft.
Vergütung besteht aus:
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Marktwert Ihres Stroms (durch Verkauf am Strommarkt)
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Marktprämie vom Netzbetreiber als Ausgleich zur EEG-Vergütung
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Voraussetzungen:
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Fernsteuerbarkeit der Anlage
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Viertelstunden-genaue Messung
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Vertrag mit einem Direktvermarkter
Vorteile
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Potenzial für höhere Erlöse, da der Strom zu aktuellen Marktpreisen verkauft wird und die Marktprämie Einnahmeschwankungen ausgleicht
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Zukunftssicherer Betrieb, weil die Anlage durch die notwendige Fernsteuerbarkeit bereits alle Vorgaben moderner Netzprozesse wie Redispatch erfüllt
Wichtiger Hinweis zur EEG-Vergütung
Damit Sie eine Einspeisevergütung erhalten können müssen Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister anmelden.
Einfach zur eigenen Erzeugungsanlage – Ihr Überblick für den Netzanschluss
Ob Photovoltaikanlage, KWK-Anlage oder Blockheizkraftwerk:
Wenn Sie Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und in das öffentliche Netz einspeisen möchten, können Sie Ihre Anlage bequem online anmelden – schnell, digital und Schritt für Schritt erklärt.
Damit alles reibungslos funktioniert, haben wir für Sie verständlich zusammengefasst, welche Meldungen notwendig sind, welche Unterlagen Sie benötigen und wie der Ablauf aussieht.
Sollten Sie trotzdem Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wo muss ich meine Anlage melden – und warum?
1. Anmeldung im Netzanschlussportal der stwh
Hier melden Sie Ihre Erzeugungsanlage vor Baubeginn an.
Warum?
Damit geprüft werden kann, ob der vorhandene Netzanschluss geeignet ist und welche technischen Anforderungen gelten.
Im Portal reichen Sie u. a. folgende Informationen ein:
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Daten zur geplanten Anlage
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Technische Unterlagen (z. B. Messkonzept, Übersichtsschaltbild)
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Angaben Ihres Installateurs
2. Registrierung im Marktstammdaten-register
Diese Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.
Warum?
Erst nach erfolgreicher Registrierung darf der Netzbetreiber die gesetzliche Einspeisevergütung auszahlen.
3. Vertrag für Vergütung abschließen
Damit wir Ihren eingespeisten Strom gemäß den gesetzlichen Vorgaben vergüten können, schließen wir mit Ihnen einen Vergütungsvertrag ab. Sobald Ihre Erzeugungsanlage bei uns angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert ist, stellen wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Der Vertrag regelt die Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms nach EEG bzw. KWKG und enthält u. a.:
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Angaben zu Ihrer Erzeugungsanlage
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die für Ihre Anlage geltende Vergütungsart
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Ihre Bankverbindung für die Auszahlung
Sobald uns der vollständig ausgefüllte Vertrag vorliegt, können wir Ihre Einspeisevergütung zuverlässig und gesetzeskonform abrechnen.
Alles bereit für den Anschluss? – So läuft der Prozess ab
1. Anmeldung über das Netzanschlussportal
Nachdem Sie Ihre Anlage online angemeldet haben, prüft das Portal bereits viele Angaben automatisch.
Wenn zusätzlich Unterlagen notwendig sind, erhalten Sie eine Nachricht direkt über das Portal oder per E-Mail.
Hinweis: Die vollständige Prüfung der Unterlagen erfolgt durch uns – das Portal unterstützt bei der Übersicht, ersetzt aber keine fachliche Prüfung.
2. Darf ich erst bauen und dann melden?
Nein.
Die Anmeldung im Netzanschlussportal muss vor Baubeginn erfolgen.
Erst wenn Sie eine Einspeisezusage oder ein Vertragsangebot erhalten haben, kann Ihr Installateur die Anlage final errichten und später die Inbetriebnahme beantragen.
3. Gibt es Anlagen ohne Genehmigungspflicht?
Baurechtlich sind viele kleinere PV-Anlagen genehmigungsfrei.
Unabhängig davon gilt jedoch immer:
Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister ist grundsätzlich vorgeschrieben.
4. Was muss ich beim Bau beachten?
Die Anlage muss gemäß den technischen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien) installiert werden. Dazu gehören insbesondere:
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Einhaltung des vereinbarten Messkonzepts
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korrektes technisches Übersichtsschaltbild
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passende Schutzeinrichtungen
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ggf. Fernsteuerbarkeit (je nach Anlagengröße und Vorgaben)
Eine Übersicht über die konkreten technischen Anforderungen je Anlagengröße finden Sie im weiteren Verlauf auf dieser Seite.
Technische Anforderungen Ihrer Erzeugungsanlage – einfach erklärt
Damit Ihre Erzeugungsanlage sicher und gesetzeskonform an das Stromnetz angeschlossen werden kann, benötigen wir einige technische Unterlagen.
Alle Dokumente werden entweder von Ihrem Installateur erstellt oder stehen Ihnen als Vorlage im Formular-Download bzw. im Netzanschlussportal zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie eine leicht verständliche Übersicht der Anforderungen – sortiert nach der Größe Ihrer Anlage.
Regelungseinrichtungen im Einspeisemanagement
Damit PV-Anlagen bei Netzengpässen oder gesetzlichen Vorgaben flexibel reagieren können, müssen sie technisch steuerbar sein. Diese Steuerbarkeit kann auf zwei unterschiedlichen Wegen umgesetzt werden:
- entweder durch eine moderne Messeinrichtung mit zusätzlicher Steuerbox,
- oder durch ein intelligentes Messsystem (iMSys), das die Steuerfunktion bereits integriert hat.
Beide Varianten erfüllen die Anforderungen an das Einspeisemanagement, unterscheiden sich aber im technischen Aufbau und in der Art, wie die Steuerbefehle übertragen werden. Die folgenden Beispiele zeigen den Unterschied ganz einfach.
Beispiel 1: Regelung über moderne Messeinrichtung + Steuerbox
Situation:
Ein Gewerbebetrieb mit größerer PVAnlage. Es ist eine moderne Messeinrichtung (mME) installiert – ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsfunktion.
Da die Anlage steuerbar sein muss (z. B. wegen Direktvermarktung oder Redispatch-Pflichten), wird eine separate Steuerbox ergänzt.
Empfohlenes Regelungskonzept (vereinfacht):
Die Steuerbox empfängt digitale Signale des Netzbetreibers und setzt diese direkt in der Anlage um – z. B. Leistungsreduzierungen. Sie übernimmt also die komplette Fernsteuerung, während die moderne Messeinrichtung weiterhin nur misst.
Diese Kombination erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an größere Anlagen, die eine fernwirktechnische Steuerbarkeit benötigen.
Für Sie bedeutet das:
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Der vorhandene Zähler bleibt bestehen.
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Die Steuerung läuft über die zusätzliche Steuerbox.
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Ideal, wenn komplexere Anforderungen bestehen oder bereits eine mME verbaut ist.
Beispiel 2: Regelung über intelligentes Messsystem (iMSys)
Situation:
Ein Einfamilienhaus oder kleiner Gewerbebetrieb mit neuer PVAnlage.
Hier ist bereits ein intelligentes Messsystem installiert – bestehend aus moderner Messeinrichtung und SmartMeterGateway. Dieses kann Verbrauch und Einspeisung messen, Daten fernübermitteln und Steuerbefehle empfangen.
Empfohlenes Regelungskonzept (vereinfacht):
Der Netzbetreiber sendet digitale Steuerbefehle direkt über das SmartMeterGateway an die Anlage.
Der Wechselrichter setzt diese automatisch um – eine zusätzliche Steuerbox ist nicht erforderlich.
Damit erfüllt die Anlage alle Vorgaben an moderne Steuerbarkeit und Messkommunikation.
Für Sie bedeutet das:
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Messung und Steuerung laufen über ein Gerät.
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Keine zusätzlichen Geräte notwendig.
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Besonders geeignet für Neuanlagen oder wenn ohnehin ein iMSys vorgesehen ist.
Batteriespeicher – die ideale Ergänzung zu Ihrer Erzeugungsanlage
Ein Batteriespeicher ermöglicht es Ihnen, den erzeugten Strom Ihrer Photovoltaik oder KWKAnlage flexibel zu nutzen. Statt überschüssige Energie sofort ins Netz einzuspeisen, können Sie sie zunächst speichern und zu einem späteren Zeitpunkt verbrauchen – zum Beispiel am Abend oder bei bewölktem Wetter. Dadurch steigern Sie Ihren Eigenverbrauch und machen sich unabhängiger vom Strombezug aus dem Netz.
Für den Anschluss eines Batteriespeichers sind zusätzliche technische Vorgaben zu beachten. Ihr Installateur berücksichtigt diese in der Planung. Die für uns erforderlichen Unterlagen – wie das Datenblatt Speichersysteme und das technische Übersichtsschaltbild – werden wie gewohnt über das Netzanschlussportal eingereicht.
Ein Batteriespeicher ist damit eine sinnvolle Erweiterung für alle, die ihre erzeugte Energie noch effizienter nutzen möchten.
Bidirektionales Laden: E-Autos als Stromspeicher nutzen
Ab 2026 wird es rechtlich und wirtschaftlich attraktiver, Elektroautos als Stromspeicher zu nutzen. Durch Gesetzesänderungen werden Fahrzeugbatterien stationären Speichern weitgehend gleichgestellt:
Für Strom, der nur im Auto zwischengespeichert und wieder ins gleiche Netz zurückgespeist wird, entfallen künftig Netzentgelte und bestimmte Umlagen. Das senkt die Kosten für Haushalte und schafft die Basis für neue Geschäftsmodelle.
EEG-Förderung:
Die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bleibt auch dann erhalten, wenn Solarstrom zunächst im E-Auto gespeichert und später ins Haus oder Netz zurückfließt. Das macht die Kombination aus PV-Anlage + Speicher + E-Auto deutlich flexibler und verhindert, dass Förderansprüche automatisch verloren gehen.
MiSpeL:
Mit MiSpeL („Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“) legt die Bundesnetzagentur fest, wie Strom aus Netz und PV-Anlage bei Speichern und Ladesäulen gemessen, abgegrenzt und abgerechnet wird. Das ist wichtig, damit klar ist, wann Abgaben und Entgelte anfallen – und wann nicht. Die finalen Regeln werden 2026 erwartet.
Prosumer:
Prosumer sind Haushalte oder Unternehmen, die Strom selbst erzeugen und verbrauchen (z.B. PV auf dem Dach) und ihn künftig zusätzlich speichern und flexibel einspeisen können. Für sie wird bidirektionales Laden besonders interessant: mehr Eigenverbrauch, weniger Netzbezug, zusätzliche Einnahmen sind möglich.
Dynamische Stromtarife:
Bei dynamischen Tarifen orientiert sich der Strompreis direkt an der Börse und ändert sich z.B. stündlich. In Kombination mit einem bidirektional ladenden E-Auto kann dann
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günstig geladen werden, wenn Strompreise niedrig sind, und
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teuer ersetzter Netzstrom vermieden oder Strom ins Netz gegeben werden, wenn die Preise hoch sind.
So wird das Auto zum aktiven Baustein eines „virtuellen Kraftwerks“ und kann zur Netzentlastung beitragen.
Hürden und Kosten für Haushalte
Damit das E-Auto zur „Energiezentrale“ wird, braucht es ein intelligentes Energiemanagement (HEMS) im Gebäude. Dieses System steuert z.B.:
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wann die Batterie geladen wird,
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wann Strom ins Haus zurückfließt,
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wie viel PV-Strom verfügbar ist und
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wie viel Energie im Auto bleiben muss, damit die nächste Fahrt sicher möglich ist.
Heute bremsen vor allem die Kosten und fehlende Geschäftsmodelle den schnellen Durchbruch:
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Bidirektionale Wallboxen kosten derzeit etwa das 3- bis 4Fache einer Standard-Wallbox.
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Hinzu kommen Ausgaben für
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ein Energiemanagement-System (HEMS),
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ggf. Lastmanagement im Haus und
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zusätzliche oder freigeschaltete Fahrzeugtechnik.
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Die Investition (Wallbox + Installation + Steuerung) muss sich über
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eingesparte Stromkosten,
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höhere Eigenverbrauchsquoten und
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mögliche Vergütungen für Netzdienstleistungen amortisieren.
Fazit:
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und technischen Grundlagen sind ab 2026 deutlich besser. Damit sich bidirektionales Laden im Alltag durchsetzt, braucht es nun vor allem einfach nutzbare Energiemanagement-Lösungen, sinkende Hardwarepreise und praxistaugliche Geschäftsmodelle für Prosumer.
Anschluss von Großspeichern
Anfragen zum Anschluss größerer Batteriespeicher werden ausschließlich über unser Netzanschlussportal eingereicht. Dort stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen bereit, damit wir prüfen können, ob im jeweiligen Netzabschnitt ausreichend Kapazitäten für Ihr Speicherprojekt vorhanden sind.
Da die Belastung einzelner Netzbereiche stark variieren kann, ist ein Anschluss nicht in jedem Fall sofort möglich. In einigen Fällen sind zunächst netzseitige Verstärkungs- oder Ausbaumaßnahmen notwendig, deren Dauer von externen Faktoren abhängt und daher nicht im Voraus verbindlich angegeben werden kann.
Für die Bewertung spielt auch die geplante Betriebsweise Ihres Speichers eine Rolle. Speicher, die ihre volle Leistung jederzeit aus dem Netz beziehen oder in das Netz einspeisen sollen, benötigen mehr freie Netzkapazität als Speicher mit begrenzter oder flexibel geregelter Leistung.
Wir arbeiten daran, künftig zusätzliche Optionen für flexible Betriebsweisen bereitzustellen. Sobald neue Möglichkeiten verfügbar sind, werden diese im Netzanschlussportal und auf unserer Webseite veröffentlicht.
Weitere Fragen oder Anliegen?
Falls Ihre Fragen durch die bereitgestellten Informationen noch nicht vollständig beantwortet wurden, nutzen Sie bitte das Netzanschlussportal. Dort finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten übersichtlich an einem Ort und können Ihr Anliegen direkt dem passenden Bereich zuordnen.
Alternativ sind hier ein paar wichtige Anlaufstellen:
Rückfragen zum Genehmigungsstand Ihrer Erzeugungsanlage
Zum Bereich „Genehmigungsstand“
Fragen zur Inbetriebsetzung Ihrer Anlage
Zum Bereich „Installateur- und technische Beratung“
Fragen zur Einspeisevergütung
Zum Bereich „Einspeisevergütung“
Allgemeine Ansprechpartner und Kontaktinformationen
Kontaktübersicht im Portal
Bitte nutzen Sie diese Kontaktwege bevorzugt über das Netzanschlussportal, damit wir Ihr Anliegen schnell und eindeutig bearbeiten können.
Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke)
Steckerfertige PV-Anlagen – auch PlugIn-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke genannt – ermöglichen Ihnen einen sehr einfachen Einstieg in die eigene Stromerzeugung. Die kleinen Solarmodule können ohne umfassende Installation genutzt werden und werden einfach über eine spezielle Energiesteckdose mit Ihrem Haushalt verbunden. Eine feste Einbindung in die Hausinstallation ist nicht notwendig, daher ist das Verfahren deutlich unkomplizierter als bei größeren PV-Anlagen.
Nachfolgend erfahren Sie, welche technischen Voraussetzungen gelten und welche Meldungen notwendig sind.
Technische Voraussetzungen
Auch steckerfertige PVAnlagen müssen die grundlegenden technischen Regeln einhalten. Dazu gehören die Technischen Anschlussregeln (TAR) sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers. Für Balkonkraftwerke gelten zusätzlich folgende Punkte:
Anschluss über eine spezielle Energiesteckdose nicht mehr verpflichtend
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Seit Dezember 2025 ist der Anschluss über herkömmliche Haushaltssteckdosen erlaubt.
Absicherung des Stromkreises
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Der Stromkreis, an den die Anlage angeschlossen wird, muss passend abgesichert sein. In bestehenden Stromkreisen ist häufig der Austausch der Sicherung durch eine kleinere Sicherung notwendig.
Maximale Leistung: 800 VA
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Pro Anschlussnutzeranlage sind maximal 800 VA erlaubt.
Anforderungen an den Wechselrichter
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Der eingesetzte Wechselrichter muss die Vorgaben der VDEARN 4105 erfüllen.
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Die zugehörige Herstellererklärung oder das Zertifikat müssen dem Betreiber vorliegen und auf Verlangen vorgelegt werden können.
Erforderlicher Zählertausch
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Für den Betrieb wird ein Zweirichtungszähler benötigt.
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Ein einfacher Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre darf nicht verwendet werden.
Hinweis:
Gerade bei älteren Gebäuden sind diese Anforderungen oft nicht erfüllt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen eingetragenen Elektroinstallateur.
Meldepflichten und weitere Hinweise
Auch wenn für steckerfertige PVAnlagen in der Regel keine Einspeisevergütung gezahlt wird, da der Eigenverbrauch in der Regel die wirtschaftlichere Nutzung ist, besteht eine Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Um den erforderlichen Zählertausch durchführen zu können, melden Sie Ihre Anlage bitte zusätzlich beim Netzbetreiber an.
Einspeisevergütung und Wirtschaftlichkeit
Beispiel:
Eine 800W-Anlage kann im besten Fall ca. 800 kWh/Jahr erzeugen. Bei aktueller Einspeisevergütung entspräche das ca. 63,60 €/Jahr.
Davon könnten Messstellenentgelte (bis 20 €/Jahr) und Kosten für Zählerinstallation abgehen, falls der aktuelle Zähler keine Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler benötigt wird bei vergüteter Einspeisung.
Fazit:
Eine Volleinspeisung rechnet sich bei Balkonkraftwerken in der Regel nicht; der wirtschaftliche Vorteil entsteht durch direkten Eigenverbrauch.
Typische Kosten und Amortisation (Richtwerte, Einsparung bei Annahme Arbeitspreis 40ct/kWh):
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300W-Anlage: 200–400 €, Ersparnis ~120 €/Jahr → Amortisation ca. 2,5 Jahre.
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800W-Anlage: 300–700 €, Ersparnis ~320 €/Jahr → Amortisation ca. 1,5 Jahre.
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Lebensdauer der Module: 20–25 Jahre; Wechselrichter meist einmal zu ersetzen.
Anmeldeverfahren
Für steckerfertige PV-Anlagen bis 800 VA, die ausschließlich zur Eigenversorgung genutzt werden, steht ein vereinfachtes Anmeldeformular im Netzanschlussportal zur Verfügung.
Für folgende Fälle ist jedoch das reguläre Anmelde- und Genehmigungsverfahren erforderlich:
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Anlagen mit mehr als 800 VA Leistung
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Anlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen
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Anlagen, die dauerhaft fest mit der Elektroinstallation verbunden werden
In diesem Fall gelten die technischen Vorgaben nach VDEARN 4105 und TAB 2019.